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Ex-TerCo-Ziel Nr. 3

Vor dem Kauf unterschreiben und Kinder schützen

Alle AGB müssen vor dem Kauf vereinbart werden. Ein Produkt muss genau das sein, wofür du bezahlt hast: Ein Videospiel ist ein Spiel, ein Fernseher ist ein Fernseher, nichts Verstecktes kommt mit. Und kein Kind darf jemals an eine Wand aus juristischem Text gebunden sein, die ihm nach dem Kauf gezeigt wird. Das ist kein Vertrag. Das ist Ausbeutung.

Die Belege

Gerichte verlangen Bedingungen manchmal schon VOR dem Geschäftsabschluss

In Specht v. Netscape (2002) weigerte sich ein US-Berufungsgericht, Bedingungen durchzusetzen, die Nutzer vor ihrem Handeln vernünftigerweise nie zu sehen bekamen: Kein sichtbarer Hinweis plus keine klare Zustimmung bedeutet kein Vertrag. Doch ProCD v. Zeidenberg (1996) segnete das gegenteilige Modell „Jetzt zahlen, Bedingungen später" ab, auf das sich die Branche bis heute stützt. Die Rechtslage ist gespalten, und genau deshalb muss „vor dem Kauf unterschreiben" zum Standard werden.

Specht v. Netscape (2d Cir. 2002, US-Berufungsgericht), Justia

Rekordstrafe wegen Abzocke von Kindern: Epic Games zahlte 520 Millionen US-Dollar

Die FTC verhängte gegen den Hersteller von Fortnite eine Rekordstrafe von 275 Millionen US-Dollar, weil er Daten von Kindern ohne elterliche Zustimmung gesammelt hatte, plus 245 Millionen US-Dollar an Rückerstattungen für Dark Patterns (irreführende Design-Tricks), die Spieler, darunter Kinder, zu ungewollten Käufen verleiteten.

US-Handelsbehörde FTC (2022)

Du hast einen Fernseher gekauft. Er hat dich auch ausspioniert.

Vizio zahlte 2,2 Millionen US-Dollar zur Beilegung der FTC-Vorwürfe, nachdem das Unternehmen heimlich sekundengenaue Sehgewohnheiten von 11 Millionen Smart-TVs gesammelt und, angereichert mit Alter, Geschlecht, Einkommen und Familienstand, an Dritte verkauft hatte. Ein Fernseher sollte ein Fernseher sein.

US-Handelsbehörde FTC (2017)

Eine kostenlose Streaming-Testversion hätte beinahe eine Klage wegen fahrlässiger Tötung verhindert

Disney argumentierte, ein Witwer könne wegen der tödlichen allergischen Reaktion seiner Frau in Disney World nicht klagen, weil er einst die Testbedingungen von Disney+ akzeptiert habe. Disney gab erst nach weltweitem öffentlichem Aufschrei klein bei. Das Kleingedruckte selbst sagte etwas anderes.

NPR (2024)

„Kaufen" heißt oft „ausleihen": 551 gekaufte Filme gelöscht

Sony kündigte an, 551 bereits bezahlte StudioCanal-Filme ohne Erstattung aus den PlayStation-Bibliotheken zu entfernen; Ubisoft argumentierte vor Gericht, Käufer von The Crew hätten stets nur eine „begrenzte Lizenz" besessen. Kaliforniens Gesetz AB 2426 (2025) verbietet nun die Formulierung „kaufen" für widerrufliche digitale Lizenzen ohne klare Offenlegung.

Consumer Rights Wiki; Kalifornien AB 2426

Kinder können rechtlich keine Verträge schließen und klicken doch täglich auf „Ich stimme zu"

Die jahrhundertealte Infancy Doctrine (Minderjährigen-Doktrin) macht Verträge Minderjähriger in praktisch jedem US-Bundesstaat anfechtbar, und Artikel 8 der DSGVO verlangt für die Einwilligung von Kindern in der EU die Zustimmung der Eltern. Einem Kind ein Spiel zu verkaufen und es mit einer nachträglichen EULA (Endnutzer-Lizenzvereinbarung) zu binden, widerspricht beidem.

DSGVO Art. 8; Berkeley Law (Preston)

91 % akzeptieren Bedingungen, ohne sie zu lesen. Einverständnis ist eine Fiktion

Eine Umfrage von Deloitte ergab, dass 91 % der US-Verbraucher (97 % der 18- bis 34-Jährigen) Bedingungen akzeptieren, ohne sie zu lesen, und Experimente zeigen, dass rund 93 % sogar absichtlich absurde Klauseln akzeptieren. Eine Zustimmung, die eingeholt wird, nachdem das Geld den Besitzer gewechselt hat, ist kein Einverständnis.

Deloitte via Duquesne Juris Magazine

„Wenn 91 % der Menschen die Bedingungen nicht lesen, ist eine Zustimmung, die eingeholt wird, nachdem das Geld den Besitzer gewechselt hat, eine juristische Fiktion, kein Einverständnis."

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